100% erfolgreich vermittelt – mit Arbeitnehmerüberlassung

Überlassung verlängert

die PRAGMATiKER freuen sich: Ende letzter Woche wurde unsere Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung um zunächst ein weiteres Jahr verlängert. Dem ist eine Prüfung unserer bisherigen Überlassungen vorausgegangen, die wir anstandslos bestanden haben – darüber freuen wir uns sehr und danken an dieser Stelle der Frank Coenen Unternehmensberatung, die uns in Sachen Überlassung berät und unterstützt.

Aber treten Überlassung und Vermittlung miteinander nicht in Konkurrenz?

bisherige Erfahrungen

Je nach dem, wie man mit der Arbeitnehmerüberlassung umgeht, ist sie eine wirkliche Chance. In meinem Beitrag vom August letzten Jahres habe ich das einmal für mich beleuchtet, die Genehmigung beantragt und erhalten und losgelegt. Nicht ohne Stolz kann ich heute berichten, dass 100% meiner Arbeitnehmerüberlassungen entweder bereits in eine Übernahme durch den Kunden geendet haben oder dies nach maximal einem Jahr tun werden. Für diese Kunden ist die Arbeitnehmerüberlassung eine Möglichkeit, die Kosten der Direktvermittlung anders im Budget darzustellen. Meine Kalkulation ist so ausgelegt, dass dem Kunden kaum Mehrkosten entstehen, im direkten Vergleich: Das, was ich im Laufe der Überlassung nach Abzug aller kosten verdiene, entspricht ziemlich genau dem, was die Direktvermittlung gekostet hätte.

Dem Mitarbeiter entstehen keine Nachteile aus der Überlassung: Ich stelle von Anfang an sicher, dass der Mitarbeiter dieselben Konditionen erhält bei mir erhält, die er auch beim Kunden bekommt, sobald er übernommen wird. Im Einzelfall (Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit mehr als 30km) erhalten die Mitarbeiter bei mir sogar eine pauschale Aufwendung für die Fahrten zwischen Arbeit und Wohnort. Das ist eine Leistung, die der Kunde später nicht übernimmt, hilft dem Mitarbeiter aber gerade jetzt in der Zeit der hohen Spritpreise weiter.

Grundsätze einhalten

Wenn es zu einer Arbeitnehmerüberlassung kommt, ist es mir wichtig, folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Es muss passen! Nur, wenn ein Mitarbeiter auf die Stelle des Kunden passt, er damit zufrieden wird und der Kunde seine Anforderungen erfüllt sieht, kann man sich überhaupt über eine Überlassung unterhalten. Es müssen alle drei Parteien etwas davon haben.
  • klare Kommunikation über das Ziel der Überlassung mit dem Kunden und mit dem Mitarbeiter. Dabei werden alle möglichen Szenarien betrachtet, auch, was zum Beispiel passieren wird, wenn eine Übernahme durch den Kunden scheitert oder der Mitarbeiter später vielleicht doch nicht übernommen werden will.
  • Sicherstellen der Gleichbehandlung des Mitarbeiters verglichen mit denen, die es schon im Kundenunternehmen gibt. Und darüber hinaus werden auch gleich die Konditionen für die Zeit nach der Übernahme festgezurrt.
  • Transparente Preisgestaltung für meine Kunden. Mein Versprechen ist, dass ich über die Arbeitnehmerüberlassung keine außergewöhnlichen Vorteile gegenüber einer Direktvermittlung ziehen will. Bei Vertragsabschluss erfahren meine Kunden daher das Gehalt des Mitarbeiters, Zusatzleistungen wie Reisekostenerstattungen und die Höhe meiner umgelegten Allgemeinkosten.
  • Keine kurzfristige Lückenfüllerei. Der Kunde sucht eine Unterstützung durch professionelles Personal für ein kurzes Projekt oder für eine Urlaubsvertretung? Dann bin ich an der Stelle der falsche Ansprechpartner.

Mit dieser Methode bin ich im vergangenen Jahr gut gefahren, auch, wenn ich dadurch vielleicht nicht jeden Auftrag gemacht habe, den ich hätte machen können. Aber es gehört auch schon einmal dazu, einen Bewerber einem Kunden nicht vorzustellen, wenn man den Eindruck hat, dass man nicht gleichzeitig beide Parteien damit glücklich macht.

Aber darum geht es ja: Die richtigen Leute zusammenbringen. Und das mache ich gerne, pragmatisch und umkompliziert.

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