Gedanken zur Überlassung von Personal

Ja, ich weiß: Überlassung von Personal ist ein streitbares Thema. Man muss sich nur einmal die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl ansehen, da sieht man: Die Einen würden die Arbeitnehmerüberlassung sofort abschaffen wollen, die Anderen wollen sie sogar ausbauen. Diese Form der Arbeit hat den schlechten Ruf, Menschen zu Arbeitern zweiter Klasse zu machen. Die Regierung versucht seit Jahren, dem entgegenzuwirken und hat Einiges dafür getan, dass Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung gleichgestellt sind mit denen, die in einem direkten Arbeitsverhältnis stehen.

Was genau ist Arbeitnehmerüberlassung?

Vielleicht erst einmal zur Klärung, um was es eigentlich geht: Bei der Überlassung von Personal geht der Mitarbeiter zunächst einen Arbeitsvertrag mit einem Dienstleister, dem Verleiher, ein. Schon im Vertrag ist geregelt, dass der Mitarbeiter seine Leistung im Betrieb des Kunden seines Arbeitgebers erbringt. Dort wird er vom Kunden wie ein eigener Mitarbeiter eingesetzt und erhält seine Weisungen direkt vom Kunden. Sein Gehalt bzw. Lohn erhält der Arbeitnehmer vom Verleiher, der die Arbeitskraft wiederum dem Kunden in Rechnung stellt.

Gleichstellung

Der Gesetzgeber gibt bei der Arbeitnehmerüberlassung enge Grenzen vor, damit Arbeitnehmer in der Überlassung nicht schlechter gestellt ist, als der direkt angestellte Mitarbeiter. Vereinfacht gesagt gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

  1. Der Verleiher stellt den Mitarbeiter auf Basis eines Tarifvertrags ein. Durch die Einstufung seiner Qualifikation erhält der Mitarbeiter eine vergleichbare Entlohnung und Konditionen wie sein festangestellter Kollege beim Kunden.
  2. Der Kunde gibt dem Verleiher an, wie ein entsprechend qualifizierter und eingesetzter Mitarbeiter bei ihm direkt entlohnt wird. Diese Angabe ist für den Verleiher bindend und er muss nachweisen, dass er mindestens genauso gut oder besser entlohnt, als der Kunde.

Die Arbeitsagentur als zuständige Behörde prüft die Verleiher selbst und auch die einzelnen Einsätze sehr streng. Bei Verstößen gegen die Gleichstellung drohen dem Verleiher hohe Geldstrafen und der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

der schlechte Ruf…

Teambesprechung im Lager. Bei der Überlassung von Personal erhalten externe Kräfte Ihre Anweisungen gleich vom Kunden.

… stammt oft noch aus der Vergangenheit. Es hat Trickser gegeben, die mit zweifelhaften Tarifen die Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen eingestellt haben. Schwarze Schafe gibt es leider in jeder Branche, und auch heute ist sicherlich noch der eine oder andere Dienstleister zu finden, der noch nicht im Sinne der Gesetze handelt. Die Arbeitsagentur ist aber kontinuierlich dabei, diese Dienstleister zu finden und entweder mit ihnen gemeinsam die Prozesse zu korrigieren oder aber Strafen zu verhängen.

Viele Mitarbeiter haben auch noch im Kopf, dass es bei der Arbeitnehmerüberlassung rein und raus geht, sprich: Ist der Kunde weg, kommt die Kündigung. Aus meiner Sicht, also der Arbeit mit Ingenieuren, Technikern und Informatikern, muss man diese Aussage etwas anders betrachten. In der Zeitarbeit, also bei Hilfskräften, gibt es tatsächlich eine höhere Fluktuation. Das ist zum Teil dem Bedarf geschuldet: Die Kunden besorgen sich über die Zeitarbeit Hilfskräfte für Auftragsspitzen oder Ausfälle von eigenem Personal. Das ist oftmals nur kurzfristig, im gewerblichen Bereich selten über Monate hinweg. Das führt natürlich zu Unsicherheiten, vor allem in Richtung Projektende. Aber sind festangestellte Mitarbeiter, die noch nicht lange im Kundenunternehmen sind, nicht ebenso einfach zu kündigen?

Bei Ingenieuren, Technikern und Informatikern werden jedoch die Mitarbeiter nicht ausschließlich wegen ihrer Arbeitskraft, sondern auch wegen ihrem Know-How angefordert. Projekte sind langfristiger planbar und oftmals werden Mitarbeiter am Ende der Projekte vom Kunden für weitere Projekte übernommen.

Es geht auch anders!

Aus meiner Sicht ist die Arbeitnehmerüberlassung daher vor allem in höher qualifizierten Berufsgruppen ein gutes Mittel, um…

  • … als Mitarbeiter einen zukünftigen Arbeitgeber richtig kennenzulernen, ohne sich gleich zu binden
  • … wertvolle Erfahrung bei unterschiedlichen Kunden in aufeinanderfolgenden Projekten zu sammeln und so auch seinen “Marktwert” zu erhöhen
  • … als Kunde Mitarbeiter kennenzulernen und später selbst zu verpflichten
  • … Projekte erfolgreich abzuwickeln, ohne langfristiges Personal zu binden
  • … spezielles Know-How einzusetzen, das nur über einen begrenzten Zeitraum benötigt wird.

Es kommt aber darauf an, wie man mit dieser Dreiecksbeziehung umgeht. Immer wieder hört man von Dienstleistern den Satz: “wir finden sicher ein Nachfolgeprojekt für Sie”. Oder das Versprechen: “Sie bekommen nach Projektende keine Kündigung”. Mit diesem Wunschdenken wirbt der Dienstleister für sich, aber Tatsache ist: Es kann Ihnen niemand garantieren, dass Sie nach dem ersten Projekt ein Weiteres bereit steht. Die Dienstleister können sich sicherlich Mühe geben und manchmal klappt es auch. Mit einer Garantie oder auch nur hohen Wahrscheinlichkeiten werde ich in meinem eigenen Unternehmen niemals Werbung machen.

offene Kommunikation und Ehrlichkeit

Nur mit gemeinsam festgelegten Zielen weis in der Arbeitnehmerüberlassung jeder Beteiligte, woran er ist.

Ich versuche immer, die richtigen Mitarbeiter und die richtigen Unternehmen zusammenzubringen. Bisher über die Direktvermittlung, aber auch die Arbeitnehmerüberlassung kann ein gutes Mittel sein, um dieses Ziel zu erreichen. Wichtig ist mir dabei, mit allen Beteiligten von Anfang an ein gemeinsames Ziel zu haben. Das kann die Übernahme sein, wenn zum Ende der vereinbarten Zeit alle Seiten damit einverstanden sind. Wenn es sich aber um projektbezogene Aufgaben handelt, dann muss das von Anfang an ebenfalls allen Beteiligten klar sein! Ich möchte dieses Thema gleich von Anfang an transparent gestalten. Daher werde ich im Vorstellungsgespräch beim Kunden mit ihm und dem Bewerber gemeinsame Zielvorstellungen definieren.

Weil ich wirklich jede Chance nutzen möchte, um Mitarbeiter und Unternehmen sinnvoll zusammenbringen zu können, biete ich demnächst ebenfalls die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung an – und damit wird mein Unternehmen um eine Facette reicher. Den Antrag dazu habe ich bereits eingereicht.

Wenn es soweit ist, informiere ich in diesem Blog, auf meinem XING-Profil und natürlich in meinen eigenen Stellenausschreibungen hier auf der Webseite.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Mathias Leopold

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